Allgemeine Behandlungsbedingungen der AniCura Bielefeld GmbH Tierärztliche Klinik für Kleintiere

Wir freuen uns Sie und Ihr Tier als Kunden der AniCura Bielefeld GmbH – Tierärztliche Klinik für Kleintiere – begrüßen zu dürfen. Die nachstehenden Allgemeinen Behandlungsbedingungen bilden die Grundlage Ihrer Beauftragung und damit unserer Zusammenarbeit. Sie gelten für sämtliche vertragliche Beziehungen zwischen uns - der AniCura Bielefeld GmbH - und unseren Tierärzten und Mitarbeitern auf der einen Seite und Ihnen als Kunden und Tierhalter auf der anderen Seite. Sie erhalten diese Behandlungsbedingungen im Zuge der Anmeldung und akzeptieren Sie durch Ihre Unterschrift. Sie können sie darüber hinaus auf der Internetpräsenz unserer Klinik jederzeit einsehen.

§ 1 Klinikbetrieb
Unsere Klinik bietet für Sie Mo - Fr, zwischen 8.00 – 18.30 Uhr Terminsprechstunden nach telefonischer Rücksprache an. Werktags sind wir rund um die Uhr für lebensbedrohliche Notfälle da. An Samstagen haben wir ab 18 Uhr bis sonntags 6 Uhr morgens Notdienst, dann wieder ab Sonntag 18 Uhr. Tagsüber an den Wochenenden ist unsere Tierklinik geschlossen. Die Abholung Ihrer Tiere aus der stationären Behandlung erfolgt nach Terminabsprache. Eine gesonderte Überprüfung der Legitimation des Abholers durch uns erfolgt nicht. Besuche der aufgenommenen Tiere während Ihres Aufenthaltes sind in der Regel nicht - in Ausnahmefällen nach Absprache - möglich, Informationen und Auskünfte werden nur über die jeweils behandelnden Tierärzte erteilt.

§ 2 Unsere Pflichten als Klinik
Wir verpflichteten uns über die behandelnden Tierärzte und Mitarbeiter Ihr Tier nach den anerkannten Regeln der tierärztlichen Kunst zu behandeln und während eines stationären Aufenthaltes tierwohlgerecht unterzubringen und zu versorgen. Den jeweiligen Behandlungsauftrag legen wir gemeinsam fest.

Mit Ihrem Auftrag berechtigen Sie die behandelnden Tierärzte der Klinik nach eigenen pflichtgemäßen Ermessen, sämtliche aus tierärztlicher Sicht zur Erfüllung des Auftrags notwendigen Untersuchungen (Diagnostik) und Behandlungsmaßnahmen auch ohne Ihre ausdrückliche Genehmigung durchzuführen.  Maßstab des pflichtgemäßen Ermessens sind sowohl die anerkannten Regeln der tierärztlichen Kunst, als auch das Tierschutzgesetz und Ihr angenommener Wille auf bestmögliche Versorgung und Heilung des Tieres. Wir weisen darauf hin, dass wir im Einzelfall berechtigt sind, die Behandlung eines Tieres abzulehnen oder deren Fortführung abzubrechen, soweit uns die Fortführung unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen im Hinblick auf eigene Risiken nicht zumutbar ist.

§ 3 Ihre Pflichten als Kunde
Sie verpflichteten sich mit Auftragserteilung sämtliche Kosten für die beauftragten und die ggf. aus tierärztlicher Sicht notwendigen (§ 2) Untersuchungen und Behandlungen, sowie die Kosten des Futters und der Pflege bei stationärem Aufenthalt, zu übernehmen. Sie versichern hierzu wirtschaftlich in der Lage zu sein.
Sie haben uns bei der Behandlung und Aufnahme Ihres Tieres unaufgefordert über verhaltensbedingte Besonderheiten und Untugenden und, insbesondere solche die im Rahmen der bevorstehenden Behandlung oder stationären Aufnahme besondere Sicherheitsmaßnahmen erfordern könnten, zu informieren.  Ihre Informationspflicht erstreckt sich auch auf Ihnen bekannte (tierseuchenrechtlich relevante) Infektionserkrankungen Ihres Tieres oder des Tierbestandes insgesamt.
Nach Beendigung des stationären Aufenthalts ist das Tier auf unsere Mitteilung unmittelbar abzuholen, bis zum Zeitpunkt der Abholung fallen Unterkunftskosten an.

§ 4 Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung erfolgt nach der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) in der jeweils gültigen Fassung. Soweit die GOT Leistungen unserer Klinik nicht erfasst erfolgt die Abrechnung  aufwandsbezogen.
Die Abrechnung der Untersuchungen, Behandlungen, vergebener Medikamente und stationärer Aufenthalte erfolgt jeweils im unmittelbaren Anschluss an die Behandlung / Vergabe. Die Beträge sind zum sofortigen Ausgleich fällig.
Als Zahlweisen stehen Ihnen in unserer Klinik die Barzahlung, die Zahlung per EC-Karte im PIN-Verfahren, Zahlung per Kreditrate oder die finanzierte Ratenzahlung über BFS zur Auswahl. Wir behalten uns eine Bonitätsprüfung vor. Sollten Sie die finanzierte Ratenzahlung wünschen erfolgt die Abrechnung über die tierärztliche Verrechnungsstelle (BFS health finance GmbH). Diese Bezahlart setzt die Vorlage Ihres Personalausweises (bei ausländischen Pass zusätzlich eine Meldebescheinigung), sowie eine positive Bonitätsprüfung voraus. Sie stimmen mit der Auswahl dieser Bezahlart der Übermittlung Ihrer diesbezüglich erforderlichen Daten durch uns an die BFS health finance GmbH und einer Bonitätsprüfung zu. Der Finanzierungsvertrag kommt sodann zwischen der BFS health finance GmbH und Ihnen direkt zustande. Bei einer negativen Bonität kommt die Zahlweise nicht in Betracht.

§ 5 Haftung
Wir als Klinik haften Ihnen uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter beruhen. Die Klinik haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Pflichten betrifft, deren Einhaltung für den Vertragszweck von besonderer Bedeutung sind. Dies gilt jedoch allein insoweit als die Schäden typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Wir haften Ihnen ferner nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen.
Während der Behandlung oder des stationären Aufenthaltes Ihres Tieres werden die Haftungsgrundsätze der §§ 833, 834 BGB nicht berührt. Sie haften als Halter des Tieres im Rahmen dieser Regelungen für Schäden, die durch das Tier im Rahmen seines Aufenthaltes entstehen. Abweichendes gilt nur insoweit, als der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Klinik und ihrer Mitarbeiter im Rahmen der Tieraufsicht entstanden ist.

§ 6 Tierärztliche Hausapotheke
Die tierärztliche Hausapotheke unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes (AMG). Unverbrauchte Arzneimittel nehmen wir nach Abschluss der Behandlung auf Ihren Wunsch gerne wieder entgegen und führen sie einer schadlosen Vernichtung zu. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir vor dem Hintergrund der zu gewährleistenden Sicherheit im Arzneimittelverkehr nicht berechtigt sind, die zurückgegebenen Arzneimittel durch Abgabe an andere Tierhalter weiter zu verwenden. Vor diesem Hintergrund kann auch keine Erstattung für Arzneimittelrückgaben erfolgen.

§ 7 Informationspflichten / Verbraucherschlichtung
Unseren Informationspflichten nach DL-InfoV erfüllen wir unter www.tierklinik-bielefeld.de. Die AniCura Bielefeld GmbH ist weder bereit, noch verpflichtet an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.