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Sachkundenachweise

Das Landeshundegesetz für Nordrhein-Westfalen schreibt unter anderem einen Sachkundenachweis für Halter großer Hunde vor. Große Hunde im Sinne des Gesetzes sind Tiere, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40cm und/oder ein Gewicht von mindestens 20kg erreichen.

Der Sachkundenachweis kann bei uns durch einen von der Tierärztekammer Westfalen-Lippe ermächtigten Tierarzt nach erfolgreich bestandener Prüfung ausgestellt werden.

Sachkundenachweis 7301