Allgemeine Hinweise zur Abrechnung
Der medizinische Fortschritt verdoppelt sich ca. alle fünf Jahre und muss von allen getragen werden, die daran teilhaben wollen. Unsere Tierklinik rechnet nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von 2008 ab, die für alle Tierärzte in Deutschland rechtsverbindlich ist. Da die Gebührenordnung längst nicht alle Positionen erfaßt, die von unserer Klinik erbracht werden bitten wir Sie , aktiv die voraussichtlich entstehenden Kosten zu erfragen. Feste Kostenvoranschläge können in der Regel nur bei planbaren Standardverrichtungen abgegeben werden. Kostenschätzungen unterliegen nicht der Rechtsverbindlichkeit und können nur einen ungefähren Kostenrahmen widerspiegeln. Die Gebührenordnung ( GOT ) für Tierärzte ist auf den Seiten der Tierärztekammer Westfalen -Lippe einsehbar.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir nach einer Behandlung direkt mit Ihnen abrechnen. Sie haben die Möglichkeit, bar , per EC oder Kreditkarte zu bezahlen.