Tierarztkosten sind gesetzlich – wie auch die Kosten anderer Berufsgruppen wie Schornsteinfeger oder Rechtsanwälte – geregelt, und zwar durch die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Ab dem 22. November 2022 gilt eine neue GOT.
Damit einher geht eine gesetzliche Anpassung der Gebühren. Diese gilt für alle Tierarztpraxen und -kliniken und muss von diesen umgesetzt werden. Die Überarbeitung der GOT ist dringend notwendig, um die Leistungen auf den aktuellen technischen Stand zu bringen. Es ist die erste große Anpassung seit 20 Jahren. Auch wir werden also die Preise gemäß GOT anpassen.
Warum wurde die GOT angepasst?
Sie alle haben wahrscheinlich festgestellt, dass die Aufrechterhaltung von tiermedizinischen Leistungen zum Beispiel im Nacht- und Notdienst in den letzten Jahren immer schwieriger geworden ist. Dies liegt unter anderem am Tierärzte- und Fachkräftemangel. Die Berufe in der Tiermedizin Branche müssen für Tierärzte und Fachkräfte attraktiver werden – auch finanziell. Wir als AniCura Tierklinik Bielefeld werden die GOT-Anpassungen dazu nutzen, unsere Arbeitsbedingungen weiter zu verbessern und die Attraktivität zu erhöhen - zum Wohle Ihrer Tiere.
Was können Sie tun?
Wir verstehen sehr gut, dass Sie Sorge sind. Eine tierärztliche Behandlung kann die Haushaltskasse sehr belasten. Wir bitten Sie deshalb: Denken Sie darüber nach, eine Tierkrankenversicherung für Ihr Tier abzuschließen. Mithilfe einer Tierkrankenversicherung können die Tierarztkosten für Operationen oder die Behandlung von Erkrankungen aufgefangen werden. Sprechen Sie uns gerne an.